Gesetzliche Verantwortung ernst nehmen – Sicherheit durch Qualifikation
Aufzugsanlagen sind aus modernen Gebäuden nicht wegzudenken. Ihre sichere Nutzung und zuverlässige Verfügbarkeit sind jedoch kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis gesetzlich geforderter Organisation, regelmäßiger Prüfungen und fachlich geschulter Personen. Ob im Wohnbereich, im Gewerbe, in öffentlichen Einrichtungen oder im industriellen Umfeld, der Betreiber trägt gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die volle Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage.
Die Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Qualifikation des beteiligten Personals sind hoch, insbesondere wenn Mitarbeiter Zugang zu Betriebseinrichtungen oder zu Aufzugsräumen erhalten. Verstöße oder organisatorische Versäumnisse können zu gefährlichen Situationen, rechtlichen Konsequenzen oder sogar strafrechtlicher Verantwortung führen.
Ziel unserer Schulungskonzepte ist es, Betreiber, technische Mitarbeiter, Facility Management sowie auch Aufzugsunternehmen gezielt für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche zu qualifizieren – praxisnah, gesetzeskonform und orientiert am aktuellen Stand der Technik.
Rechtliche Grundlagen – was Betreiber wissen müssen
Der Betrieb von Aufzügen wird durch verschiedene Werke geregelt. Im Zentrum stehen dabei:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 3121 und TRBS 1201/1203
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk (DGUV-Vorschriften, z. B. DGUV Vorschrift 3)
- DIN EN 81-Normenreihe
- Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)
Diese Vorgaben definieren u. a. die Anforderungen an:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüf- und Wartungsintervalle
- Einweisung und Unterweisung von Personen
- Qualifikation von befähigten Personen
- Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugang
- Organisation von Notrufsystemen und Notbefreiung
Insbesondere die TRBS 3121 fordert, dass Beschäftigte, die mit dem Betrieb oder der Nutzung von Aufzügen betraut sind, geeignet eingewiesen werden müssen. Betreiber haben sicherzustellen, dass nur ausreichend geschulte Personen Zugang zu Betriebsräumen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen haben.
Zugang zu Aufzügen: Klare Regeln – klare Verantwortung
Ein zentrales Thema in der betrieblichen Praxis ist die Frage: Wer darf Zugang zu welchen Bereichen einer Aufzugsanlage haben und unter welchen Bedingungen? Hier greift der Arbeitsschutz: Der Zugang zu Triebwerksräumen, Schachtgruben oder Steuerungen darf nur unter Einhaltung klarer Sicherheitsvorgaben erfolgen. Mitarbeitende müssen zuvor unterwiesen, gegebenenfalls schriftlich beauftragt und mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.
Die Verantwortung für diese Schutzmaßnahmen liegt beim Betreiber und/oder Arbeitgeber. Dieser muss sicherstellen, dass alle Personen, die mit dem Aufzug in Kontakt kommen, sei es für Reinigung, technische Kontrolle, Notbefreiung oder Bedienung, angemessen vorbereitet und geschult sind.
Schnittstelle zwischen Betreiber und Aufzugsunternehmen
Auch bei der Zusammenarbeit mit Aufzugsunternehmen ist eine klare Rollenverteilung unerlässlich. Der Betreiber darf sich nicht allein auf externe Dienstleister verlassen. Zwar übernehmen Aufzugsfirmen häufig Wartung, Instandsetzung oder Prüfvorbereitung, die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb verbleibt jedoch beim Betreiber.
Gerade in dieser Schnittstelle kommt es in der Praxis häufig zu Missverständnissen oder Lücken in der Zuständigkeit. Unsere Schulungen sensibilisieren sowohl Betreiber als auch Dienstleister für ihre jeweiligen Aufgaben, immer mit dem Ziel eines sicheren Betriebs.
Inhalte der Schulungen / Kurse im Überblick
Unsere Schulungsformate orientieren sich an der betrieblichen Praxis und den realen Anforderungen vor Ort. Typische Inhalte sind unter anderem:
- Rechtsgrundlagen und Verantwortlichkeiten im Aufzugsbetrieb
– Überblick über BetrSichV, TRBS, ArbSchG und DGUV-Regelwerk
– Haftung, Delegation und Organisationsverantwortung - Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
– Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen gemäß BetrSichV
– Dokumentationspflichten und Umgang mit Prüfberichten - Einweisung und Unterweisung von Personal
– Anforderungen an Schulungsinhalte, Frequenz und Nachweise
– Organisation von Notbefreiung und Verhalten bei Störungen - Zugang zu Aufzugsanlagen
– Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
– Kontrolle und Beschränkung des Zugangs auf befugte Personen - Zusammenarbeit mit Wartungsfirmen
– Rollenverteilung, Kontrollpflichten und Schnittstellenmanagement - Berufsgenossenschaftliche Vorgaben
– Anwendung von DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
– Anforderungen an Prüfpersonal und elektrische Sicherheit
Zielgruppen der Weiterbildung
Die Schulungen richten sich an:
- Betreiber von Aufzugsanlagen
- Technisches Personal im Gebäudemanagement
- Hausmeister und Hausverwaltungen
- Mitarbeiter im Facility Management
- Sicherheits- und Arbeitsschutzverantwortliche
- Aufzugsunternehmen und deren Serviceteams
Nutzen für die Praxis
- Erhöhte Betriebssicherheit durch klar geregelte Abläufe
- Rechtssicherheit für Betreiber und Führungskräfte
- Reduzierung von Störungen, Ausfallzeiten und Unfallrisiken
- Stärkung der internen Kompetenz im Umgang mit Aufzügen
- Effizientere Kommunikation mit externen Dienstleistern
- Nachweisbare Schulung gemäß gesetzlicher Anforderungen
Ihr handeln ist gefragt
Der sichere Betrieb von Aufzugsanlagen ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis klar geregelter Zuständigkeiten, kontinuierlicher Weiterbildung und konsequenter Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Betreiber, Facility Management und Aufzugsunternehmen tragen gemeinsam Verantwortung für den Schutz von Personen, für den rechtssicheren Betrieb und für einen störungsfreien Alltag im Gebäude.
Eine gezielte Schulung des involvierten Personals ist dabei keine Kür, sondern Teil einer wirksamen Sicherheitsorganisation. Nur wer die gesetzlichen Pflichten kennt, kann sie auch wirksam umsetzen und damit Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.