Sicherheit bei Arbeiten im Umfeld von Aufzugsanlagen – für Handwerk, Industrie, Reinigung und Facility Management
Aufzugsanlagen sind aus modernen Gebäuden nicht mehr wegzudenken, ob in Industrie, Wohnwirtschaft, Kliniken, Hotels oder im öffentlichen Raum. Gleichzeitig stellen sie einen hochsensiblen Bereich dar, deren technische Einrichtungen, z.B. der Aufzugsschacht, nur von entsprechend geschultem Personal betreten werden darf.
Der DGUV Grundsatz 309-011 beschreibt die Qualifikationsanforderungen an Personen, die Arbeiten an oder im Bereich von Aufzugsanlagen durchführen, ohne selbst Teil eines Aufzugsunternehmens zu sein.
Diese Schulung vermittelt umfassend die fachlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen, um einfache Tätigkeiten an Aufzügen rechtskonform und unfallfrei durchzuführen und wird ergänzt um einen praktischen Schulungstag an einer realen Aufzugsanlage.
Ziel der Schulung
Ziel der Schulung ist es, Beschäftigte zu befähigen, definierte Tätigkeiten an Aufzugsanlagen sicher, fachgerecht und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften durchzuführen. Dazu zählen u. a.:
- Reinigungsarbeiten an Kabine, Türbereichen, Lichtschranken und in Schächten
- Arbeiten im Schachtkopf oder Maschinenraum im Rahmen technischer Gewerke
- Montagearbeiten im Rahmen von Gewerken wie RWA, Brandschutz oder Sensorik
- Sichtkontrollen, Leuchtmitteltausch, kleine handwerkliche Arbeiten im Umfeld
Die Schulung ersetzt keine Fachausbildung, sondern qualifiziert für begrenzte, sicherheitsrelevante Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen immer in Kombination mit einer Einweisung in die konkrete Aufzugsanlage vor Ort.
Typische Zielgruppen
- Reinigungspersonal mit Zugang zu Kabine, Schacht und Fahrkorb
- Mitarbeitende von RWA- und Brandschutzfirmen (z. B. bei Rauchabzugssteuerungen in Aufzugsschächten)
- Handwerksbetriebe aus Elektro, SHK, Maler, Trockenbau
- Facility Management und Hausmeisterdienste
- Technisches Personal in Gewerbeimmobilien oder Industrieanlagen
Warum diese Schulung unverzichtbar ist
Arbeiten an Aufzügen sind mit erheblichen Gefahren verbunden:
Absturzrisiken, Quetschstellen, elektrische Gefährdungen und Fehlbedienungen können schwerwiegende Folgen haben, für Beschäftigte ebenso wie für unbeteiligte Dritte.
Die Schulung vermittelt das notwendige Wissen zur Gefährdungserkennung, sicheren Durchführung der Arbeiten und zum richtigen Verhalten im Aufzugsbereich.
Gleichzeitig wird der rechtliche Rahmen klar abgesteckt: Wer welche Arbeiten nicht durchführen darf, ist ebenso Teil der Schulung wie der sichere Ablauf genehmigter Tätigkeiten.
Rechtliche Grundlagen
- DGUV Grundsatz 309-011: Qualifizierung für Arbeiten an Aufzugsanlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen
- TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
Schulungsinhalte im Überblick
Tag 1: Theoretische Grundlagen
1. Aufbau und Funktion von Aufzügen
- Komponenten: Fahrkorb, Schacht, Triebwerk, Steuerung, Sicherheitsbauteile
- Unterscheidung: Seilaufzug, Hydraulikaufzug, maschinenraumloser Aufzug
2. Rechtsrahmen und Verantwortung
- Wer darf was? – Abgrenzung zwischen beauftragter und befähigter Person
- Pflichten des Arbeitgebers, Unterweisung, Dokumentation
3. Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Absturz, Quetschen, Elektrizität, mechanische Einwirkungen
- PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und Verhaltensregeln im Aufzug
4. Typische Tätigkeiten und ihre Voraussetzungen
- Reinigungsarbeiten
- Arbeiten im Schacht für RWA- oder Rauchmeldersysteme
- Tausch von Beleuchtung, Ausbesserungen, Beschriftung
- Zugangskontrollen und Freigabeprozesse
5. Kommunikation und Abstimmung
- Absprache mit Betreiber, Wartungsfirma, Sicherheitsbeauftragten
- Anforderungen an Einweisung vor Ort
Tag 2: Praxis an einer Aufzugsanlage
1. Einweisung in eine reale Aufzugsanlage
- Zugang, Zuständigkeiten, Sicherheitsbereiche
- Demonstration: Maschinenraum, Fahrkorb, Schachtzugang, Notbedienelemente
2. Praktische Übungen
- Durchführung typischer Reinigungs- und Sichtkontrolltätigkeiten
- Sicheres Arbeiten an Türbereichen und Lichtschranken
- Simulation: Zugang für Rauchmeldertausch und RWA-Wartung
- Kontrolle und Kommunikation bei Abweichungen oder Störungen
3. Verhalten im Störfall
- Meldung, Sicherung der Anlage, Zutrittsverbot
- Zusammenarbeit mit Aufzugsunternehmen und Betreiber
Wichtiger Hinweis
Die Teilnahme an dieser Schulung ersetzt nicht die verpflichtende Einweisung in die konkrete Aufzugsanlage vor Ort.
Gemäß BetrSichV und TRBS 3121 ist jede Anlage einzeln zu betrachten. Erst nach Freigabe durch den Betreiber bzw. einer befähigte Person dürfen dort Arbeiten durchgeführt werden.
Abschluss und Gültigkeit
- Dauer: 2 Tage (1 Tag Theorie, 1 Tag Praxis)
- Abschluss: Teilnahmebescheinigung mit dokumentierter Qualifikation gemäß DGUV Grundsatz 309-011
- Gültigkeit: Auffrischung empfohlen nach spätestens 5 Jahren oder bei wesentlichen Änderungen der Tätigkeiten bzw. Anlagentechnik
Nutzen für Unternehmen
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Qualifizierung von Mitarbeitenden
- Reduktion von Unfall- und Haftungsrisiken
- Professioneller Auftritt und planbare Einsätze am Aufzug
- Nachweisbare Kompetenz gegenüber Kunden, Prüfern und Versicherern
- Rechtssichere Organisation von Tätigkeiten im Bereich von Aufzugsanlagen
