Rechtssichere Organisation des Aufzugsbetriebs durch qualifiziertes Personal
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) fordern vom Betreiber von Aufzugsanlagen, eine geeignete Organisation des sicheren Betriebs sicherzustellen. Teil dieser Betreiberverantwortung ist die Bestellung und Schulung einer oder mehrerer Beauftragter Personen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Aufzugswärter genannt.
Diese Personen übernehmen im Alltag wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb, der Überwachung und ggf. der Betreuung der Aufzugsanlagen, insbesondere dort, wo keine ständige technische Aufsicht durch eine Aufzugsfirma gewährleistet ist.
Ziel der Schulung
Die Schulung vermittelt das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen tätig zu werden. Sie befähigt zur eigenverantwortlichen Durchführung von Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen sowie zur Erkennung von Mängeln, Störungen oder unzulässigem Betrieb.
Damit leistet die beauftragte Person einen entscheidenden Beitrag zur Anlagensicherheit, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Minimierung von Risiken im täglichen Betrieb.
Rechtlicher Hintergrund
Die Bestellung einer beauftragten Person für Aufzugsanlagen basiert u. a. auf folgenden Vorschriften:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“
- TRBS 1203 „Befähigte Personen“
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 3 und weitere berufsgenossenschaftliche Regelwerke
Nach TRBS 3121 ist sicherzustellen, dass Beschäftigte, die mit Aufgaben am Aufzug betraut sind, über eine geeignete Unterweisung verfügen und ihre Aufgaben zuverlässig und sachgerecht erfüllen können.
Typische Aufgaben der beauftragten Person / des Aufzugswärters
- Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen der Aufzugsanlage
- Kontrolle von Zugängen zu Triebwerks- und Maschinenräumen
- Erkennung offensichtlicher Mängel und sofortige Meldung an den Betreiber
- Kontrolle des Betriebszustands (z. B. Notrufsystem, Fahrverhalten, Beschilderung)
- Begleitung von Wartungs- und Prüfmaßnahmen durch Fachfirmen
- Unterstützung bei der Organisation von Notbefreiungen (nicht Durchführung!)
- Dokumentation und Kommunikation festgestellter Abweichungen
Zielgruppe der Schulung
Die Schulung richtet sich an Personen, die vom Betreiber als beauftragte Personen für Aufzugsanlagen vorgesehen sind, z. B.:
- Mitarbeitende im Facility Management
- Hausmeister
- Technisches Personal in Wohnanlagen, Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Einrichtungen
- Sicherheitsbeauftragte
- Personen mit regelmäßigen Zugang zu Aufzugsbereichen
Es sind keine elektrotechnischen Vorkenntnisse erforderlich.
Voraussetzungen zur Bestellung
Die beauftragte Person muss nach TRBS 3121:
- zuverlässig sein
- über ausreichende Kenntnisse zum sicheren Betrieb der Anlage verfügen
- in ihre Aufgaben konkret eingewiesen worden sein
- die Schulung regelmäßig auffrischen (z. B. alle 2–3 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen)
Schulungsinhalte im Überblick
1. Rechtliche Grundlagen
- Einführung in die BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1201/1203
- Verantwortung und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
- Anforderungen an Organisation, Prüfung und Dokumentation
2. Technische Grundlagen von Aufzügen
- Aufbau und Funktion typischer Personen- und Lastenaufzüge
- Sicherheitsbauteile, Steuerung, Türsysteme, Notrufsysteme
- Besondere Gefährdungen im Aufzugsbereich
3. Aufgaben der beauftragten Person
- Sicht- und Funktionskontrollen (Checklisten, Prüfumfang)
- Erkennen von Betriebsstörungen und sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten
- Meldung und Dokumentation gegenüber dem Betreiber
4. Notrufsysteme und Verhalten bei Störungen
- Funktionskontrolle von Zwei-Wege-Kommunikationssystemen
- Verhalten bei Personenbefreiung (Organisation)
- Zusammenarbeit mit Wartungsunternehmen, Notdiensten und Behörden
5. Zugangskontrolle und Arbeitssicherheit
- Zutrittsberechtigung zu Triebwerksräumen und Schachtgruben
- Maßnahmen zur Vermeidung unbefugten Zugangs
- Persönliche Schutzausrüstung, Verhalten in Gefahrenlagen
Dauer und Abschluss
- Dauer: 1 Tag (ca. 6–8 Stunden, je nach Gruppengröße und Vorwissen)
- Abschluss: Teilnahmebescheinigung und Nachweis der Schulung gemäß BetrSichV / TRBS 3121
- Wiederholung: Auffrischung empfohlen alle 2 bis 3 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen an der Anlage
Nutzen für den Betreiber
- Nachweisbare Umsetzung der Pflichten gemäß BetrSichV
- Rechtssicherheit bei Kontrollen und im Schadensfall
- Verbesserung der Anlagensicherheit durch regelmäßige Sichtkontrollen
- Optimierte Kommunikation mit Wartungs- und Prüfunternehmen
- Reduzierung von Störungen und Ausfallzeiten durch frühzeitige Erkennung
